
                           Deutsche bersetzung der
                          GNU General Public License

   Ursprnglich erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH -
   http://www.suse.de
   von Katja Lachmann bersetzungen,
   berarbeitet von Peter Gerwinski, G-N-U GmbH - http://www.g-n-u.de
   (31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)

   Diese bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstndnis der
   GNU General Public License (GNU GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
   jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
   bersetzung.

   Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
   bersetzung, und sie hat diese bersetzung auch nicht als
   rechtskrftigen Ersatz fr die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
   bersetzung nicht sorgfltig von Anwlten berprft wurde, knnen die
   bersetzer nicht garantieren, da die bersetzung die rechtlichen
   Aussagen der GNU GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
   da von Ihnen geplante Aktivitten im Sinne der GNU GPL gestattet
   sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.

   Die bersetzer und die Free Software Foundation mchten Sie darum
   bitten, diese bersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen fr
   von Ihnen geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie
   hierfr stattdessen die von der Free Software Foundation
   herausgegebene englischsprachige Originalversion.

   This is a translation of the GNU General Public License into German.
   This translation is distributed in the hope that it will facilitate
   understanding, but it is not an official or legally approved
   translation. 

   The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
   and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
   General Public License. The translation has not been reviewed
   carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
   it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
   License. If you wish to be sure whether your planned activities are
   permitted by the GNU General Public License, please refer to the
   authentic English version. 

   The translators and the Free Software Foundation strongly urge you not
   to use this translation as the official distribution terms for your
   programs; instead, please use the authentic English version
   published by the Free Software Foundation. 

                         GNU General Public License

               Deutsche bersetzung der Version 2, Juni 1991 

           Copyright  1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
            51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA

   Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfltigen und
   unvernderte Kopien zu verbreiten; nderungen sind jedoch nicht
   erlaubt.

   Diese bersetzung ist kein rechtskrftiger Ersatz fr die
   englischsprachige Originalversion! 

Vorwort

   Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
   die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verndern.
   Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die
   Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
   soll sicherstellen, da die Software fr alle Benutzer frei ist. Diese
   Lizenz gilt fr den Groteil der von der Free Software Foundation
   herausgegebenen Software und fr alle anderen Programme, deren Autoren
   ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie knnen diese
   Mglichkeit der Lizenzierung fr Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
   Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
   der GNU Library General Public License, der Allgemeinen ffentlichen
   GNU-Lizenz fr Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die GNU Library
   Public License von der GNU Lesser Public License abgelst - Anmerkung
   des bersetzers.]

   Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf
   den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
   Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas fr diesen Service zu
   berechnen, wenn Sie mchten), die Mglichkeit, die Software im
   Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
   Lizenzen sollen garantieren, da Sie die Software ndern oder Teile
   davon in neuen freien Programmen verwenden drfen - und da Sie
   wissen, da Sie dies alles tun drfen.

   Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Einschrnkungen machen, die es
   jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
   aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
   Einschrnkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten fr Sie, wenn
   Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verndern.

   Beispielsweise mssen Sie den Empfngern alle Rechte gewhren, die Sie
   selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
   solchen Programms verbreiten. Sie mssen sicherstellen, da auch die
   Empfnger den Quelltext erhalten bzw. erhalten knnen. Und Sie mssen
   ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

   Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
   Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
   diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
   vervielfltigen, zu verbreiten und/oder zu verndern.

   Um die Autoren und uns zu schtzen, wollen wir darberhinaus
   sicherstellen, da jeder erfhrt, da fr diese freie Software
   keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
   modifiziert und weitergegeben wird, mchten wir, da die Empfnger
   wissen, da sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
   von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprnglichen
   Autors schdigen.

   Schlielich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
   Software-Patente bedroht. Wir mchten die Gefahr ausschlieen, da
   Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
   mit dem Ergebnis, da das Programm proprietr wrde. Um dies zu
   verhindern, haben wir klargestellt, da jedes Patent entweder fr
   freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu oder berhaupt
   nicht lizenziert werden darf.

   Es folgen die genauen Bedingungen fr die Vervielfltigung,
   Verbreitung und Bearbeitung:

Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen fr die Vervielfltigung,
Verbreitung und Bearbeitung

   0. Diese Lizenz gilt fr jedes Programm und jedes andere Datenwerk,
   in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
   hinweist, da das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General
   Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes
   derartige Programm oder Datenwerk als "das Programm" bezeichnet; die
   Formulierung "auf dem Programm basierendes Datenwerk" bezeichnet das
   Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im
   urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm,
   auch auszugsweise, sei es unverndert oder verndert und/oder in eine
   andere Sprache bersetzt, enthlt. (Im folgenden wird die bersetzung
   ohne Einschrnkung als "Bearbeitung" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer
   wird im folgenden als "Sie" angesprochen.

   Andere Handlungen als Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung
   werden von dieser Lizenz nicht berhrt; sie fallen nicht in ihren
   Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausfhrung des Programms wird nicht
   eingeschrnkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
   Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
   darstellt (unabhngig davon, da die Ausgabe durch die Ausfhrung des
   Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hngt von den Funktionen des
   Programms ab.

   1. Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des
   Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
   verbreiten. Voraussetzung hierfr ist, da Sie mit jeder Kopie einen
   entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu
   verffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
   Fehlen einer Garantie beziehen, unverndert lassen und desweiteren
   allen anderen Empfngern des Programms zusammen mit dem Programm eine
   Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.

   Sie drfen fr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebhr verlangen.
   Wenn Sie es wnschen, drfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie fr
   das Programm anbieten.

   2. Sie drfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
   verndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
   entsteht; Sie drfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
   von Paragraph 1 vervielfltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da
   zustzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfllt werden:
    1. Sie mssen die vernderten Dateien mit einem aufflligen Vermerk
       versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
       Datum jeder nderung hinweist.
    2. Sie mssen dafr sorgen, da jede von Ihnen verbreitete oder
       verffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
       oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenber als Ganzes
       unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebhren zur
       Verfgung gestellt wird.
    3. Wenn das vernderte Programm normalerweise bei der Ausfhrung
       interaktiv Kommandos einliest, mssen Sie dafr sorgen, da es,
       wenn es auf dem blichsten Wege fr solche interaktive Nutzung
       gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
       geeigneten Copyright-Vermerk enthlt sowie einen Hinweis, da es
       keine Gewhrleistung gibt (oder anderenfalls, da Sie Garantie
       leisten), und da die Benutzer das Programm unter diesen
       Bedingungen weiter verbreiten drfen. Auch mu der Benutzer darauf
       hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann.
       (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
       normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, mu Ihr auf dem
       Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung
       ausgeben).

   Diese Anforderungen gelten fr das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
   Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm
   abgeleitet sind und vernnftigerweise als unabhngige und
   eigenstndige Datenwerke fr sich selbst zu betrachten sind, dann
   gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht fr die betroffenen
   Teile, wenn Sie diese als eigenstndige Datenwerke weitergeben. Wenn
   Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das
   ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann mu die
   Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
   deren Bedingungen fr weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze
   ausgedehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhngig vom
   jeweiligen Autor.

   Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fr
   Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte fr Datenwerke
   streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
   vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung
   von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
   auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuben.

   Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
   Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder
   einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben
   Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den
   Anwendungsbereich dieser Lizenz.

   3. Sie drfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk
   gem Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfhrbarer Form unter den
   Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben -
   vorausgesetzt, da Sie auerdem eine der folgenden Leistungen
   erbringen:
    1. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstndigen
       zugehrigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem fr den
       Datenaustausch blichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den
       Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu. Oder:
    2. Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
       lang gltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
       vollstndige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfgung
       zu stellen - zu nicht hheren Kosten als denen, die durch den
       physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der Quelltext unter
       den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem fr den
       Datenaustausch blichen Medium weitergegeben wird. Oder:
    3. Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
       der Zurverfgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
       erhalten haben. (Diese Alternative ist nur fr nicht-kommerzielle
       Verbreitung zulssig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode
       oder in ausfhrbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gem
       Absatz b erhalten haben.)

   Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des
   Datenwerkes verstanden, die fr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet
   wird. Fr ein ausfhrbares Programm bedeutet "der komplette
   Quelltext": Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
   einschlielich aller zugehrigen
   Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
   Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
   braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was
   blicherweise (entweder als Quelltext oder in binrer Form) zusammen
   mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
   geliefert wird, unter dem das Programm luft - es sei denn, diese
   Komponente selbst gehrt zum ausfhrbaren Programm.

   Wenn die Verbreitung eines ausfhrbaren Programms oder von Objectcode
   dadurch erfolgt, da der Kopierzugriff auf eine dafr vorgesehene
   Stelle gewhrt wird, so gilt die Gewhrung eines gleichwertigen
   Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
   Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
   Objectcode zu kopieren.

   4. Sie drfen das Programm nicht vervielfltigen, verndern, weiter
   lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
   ausdrcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
   Vervielfltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
   ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
   Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
   unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die
   Lizenz voll anerkennen und befolgen.

   5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie
   nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
   Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu
   verndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
   verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
   Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verndern oder
   verbreiten, erklren Sie Ihr Einverstndnis mit dieser Lizenz und mit
   allen ihren Bedingungen bezglich der Vervielfltigung, Verbreitung
   und Vernderung des Programms oder eines darauf basierenden
   Datenwerks.

   6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
   basierendes Datenwerk) weitergeben, erhlt der Empfnger automatisch
   vom ursprnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend
   den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfltigen, zu verbreiten
   und zu verndern. Sie drfen keine weiteren Einschrnkungen der
   Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfngers vornehmen.
   Sie sind nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz
   durch Dritte durchzusetzen.

   7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
   Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
   begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu, Vergleich oder
   anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
   widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht von den
   Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich ist, das
   Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
   Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
   drfen Sie als Folge das Programm berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
   Beispiel ein Patent nicht die gebhrenfreie Weiterverbreitung des
   Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
   indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
   sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
   auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.

   Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungltig oder unter
   bestimmten Umstnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
   Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im brigen soll dieser
   Paragraph als Ganzes gelten.

   Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
   Patente oder andere Eigentumsansprche zu verletzen oder die
   Gltigkeit solcher Ansprche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
   einzig den Zweck, die Integritt des Verbreitungssystems der freien
   Software zu schtzen, das durch die Praxis ffentlicher Lizenzen
   verwirklicht wird. Viele Leute haben grozgige Beitrge zu dem groen
   Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
   die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
   Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
   anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
   Entscheidung keinen Einflu.

   Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
   Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

   8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
   bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
   geschtzte Schnittstellen eingeschrnkt ist, kann der
   Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
   hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
   in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da die Verbreitung nur
   innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
   ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
   Beschrnkung, als wre sie in diesem Text niedergeschrieben.

   9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit berarbeitete
   und/oder neue Versionen der General Public License verffentlichen.
   Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwrtigen
   entsprechen, knnen aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
   Anforderungen gerecht zu werden.

   Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
   einem Programm angegeben wird, da es dieser Lizenz in einer
   bestimmten Versionsnummer oder "jeder spteren Version" ("any later
   version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen
   der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren
   Version, die von der Free Software Foundation verffentlicht wurde.
   Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, knnen Sie eine
   beliebige Version whlen, die je von der Free Software Foundation
   verffentlicht wurde.

   10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
   Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fr die Verbreitung anders
   sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.
   Fr Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation
   steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu
   diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den
   beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von
   unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum
   anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software
   im allgemeinen zu frdern.

  Keine Gewhrleistung

   11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
   keinerlei Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies gesetzlich
   zulssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich besttigt, stellen
   die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfgung,
   "wie es ist", ohne irgendeine Gewhrleistung, weder ausdrcklich noch
   implizit, einschlielich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife oder
   Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezglich
   Qualitt und Leistungsfhigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte
   sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten fr
   notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen. 

   12. In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht gefordert oder
   schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder
   irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder
   verbreitet hat, Ihnen gegenber fr irgendwelche Schden haftbar,
   einschlielich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schden, Schden
   durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschden, die aus der
   Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
   (einschlielich - aber nicht beschrnkt auf - Datenverluste,
   fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
   anderen getragen werden mssen, oder dem Unvermgen des Programms, mit
   irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
   Copyright-Inhaber oder Dritter ber die Mglichkeit solcher Schden
   unterrichtet worden war. 

  Ende der Bedingungen

Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen,
neuen Programme anwenden knnen

   Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da es vom
   grtmglichen Nutzen fr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
   das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
   diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verndern kann.

   Um dies zu erreichen, fgen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
   Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
   Quelldatei zu stellen, um den Gewhrleistungsausschlu mglichst
   deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine
   Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
   vollstndigen Vermerke zu finden sind.

     [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
     Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]

     This program is free software; you can redistribute it and/or
     modify it under the terms of the GNU General Public License as
     published by the Free Software Foundation; either version 2 of the
     License, or (at your option) any later version.

     This program is distributed in the hope that it will be useful, but
     WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
     MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
     General Public License for more details.

     You should have received a copy of the GNU General Public License
     along with this program; if not, write to the Free Software
     Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110,
     USA

   Auf Deutsch:

     [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
     Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]

     Dieses Programm ist freie Software. Sie knnen es unter den
     Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
     Software Foundation verffentlicht, weitergeben und/oder
     modifizieren, entweder gem Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer
     Option) jeder spteren Version.

     Die Verffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da
     es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar
     ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT
     FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General
     Public License.

     Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen
     mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an
     die Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor,
     Boston, MA 02110, USA.

   Fgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
   per Brief erreichbar sind.

   Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafr, da es nach dem
   Start einen kurzen Vermerk ausgibt:

     version 69, Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]
     Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
     `show w'. This is free software, and you are welcome to
     redistribute it under certain conditions; type `show c' for
     details.

   Auf Deutsch:

     Version 69, Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors] Fr Gnomovision
     besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' fr Details ein.
     Gnonovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten
     Bedingungen weitergeben drfen; geben Sie `show c' fr Details ein.

   Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
   entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natrlich knnen die von
   Ihnen verwendeten Kommandos anders heien als `show w' und `show c';
   es knnten auch Mausklicks oder Menpunkte sein - was immer am besten
   in Ihr Programm pat.

   Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
   Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fr
   das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen
   mssen Sie natrlich ndern.

     Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
     program `Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by
     James Hacker.

     [Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
     Ty Coon, President of Vice

   Auf Deutsch:

     Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das
     von James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem
     Schrittmacher fr Compiler).

     [Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
     Ty Coon, Vizeprsident

   Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
   Programms in proprietre Programme. Ist Ihr Programm eine
   Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden
   proprietrer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
   dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
   anstelle dieser Lizenz verwenden.
