openSUSE 10.2 OSS
Novell Software-Lizenzvereinbarung

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG GRÜNDLICH DURCH. DURCH DAS
HERUNTERLADEN, DIE INSTALLATION ODER ANDERWEITIGE VERWENDUNG DER
SOFTWARE (EINSCHLIESSLICH IHRER KOMPONENTEN) ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN
BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DIESEN
BESTIMMUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT
HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN UND MÜSSEN GEGEBENENFALLS
DAS GESAMTE NICHT VERWENDETE PAKET SAMT KAUFBELEG FÜR EINE
RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES AN DEN HÄNDLER ZURÜCKGEBEN. SOFERN IN
DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH GESTATTET, DARF DIE SOFTWARE
OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON NOVELL NICHT
WEITERVERTEILT WERDEN.

Bei der Software handelt es sich um ein modulares Betriebssystem.  Bei
den meisten Komponenten handelt es sich um unabhängig entwickelte Open
Source-Pakete, denen gesonderte Lizenzbestimmungen beiliegen; die
Software als Ganzes ist ein kollektives Werk von Novell.  Ihre
Lizenzrechte in Hinblick auf die einzelnen Komponenten, denen
gesonderte Lizenzbestimmungen beiliegen, sind durch diese Bestimmungen
festgelegt; nichts in dieser Vereinbarung (einschließlich
beispielsweise des Abschnitts "Andere Lizenzbestimmungen und
-einschränkungen" weiter unten) kann die Rechte und Pflichten, die Sie
gemäß diesen Lizenzbestimmungen haben, bzw. die Bedingungen, denen Sie
gemäß diesen Lizenzbestimmungen unterliegen, einschränken, begrenzen
oder anderweitig beeinflussen.

RECHTE UND LIZENZEN

Diese Novell Software-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine
rechtlich bindende Vereinbarungen zwischen Ihnen (einer juristischen
oder natürlichen Person) und Novell, Inc. ("Novell") hinsichtlich des
im Titel dieser Vereinbarung genannten Softwareprodukts, der
zugehörigen Datenträger (sofern vorhanden) sowie der
Begleitdokumentation (zusammengefasst "Software").

Sie dürfen eine unbegrenzte Anzahl von Kopien der Software erstellen
und außerhalb Ihrer Organisation verteilen.

Sie dürfen die Software bearbeiten und außerhalb Ihrer Organisation
eine unbegrenzte Anzahl von Kopien der bearbeiteten Software
verteilen, sofern Sie: a) alle Novell-Marken und -Logos aus der
Software entfernen und keine Novell-Marken und -Logos bei der
Verteilung der bearbeiteten Software verwenden (Novell-Marken und
-Logos sind unter anderem "Novell", "SUSE" und das SUSE-Gecko-Symbol;
ODER, b) den im Wiederverteilungsprogramm angegebenen Anforderungen
zustimmen und diese einhalten, dessen Bestimmungen unter
http://www.opensuse.org/Legal angegeben sind.

Sie dürfen eine unbegrenzte Anzahl von Kopien der Software zur
Verteilung und Verwendung innerhalb Ihrer Organisation erstellen und
verwenden.

Der Ausdruck "Organisation" steht für ein Rechtssubjekt, ausgenommen
Tochtergesellschaften und angeschlossene Unternehmen, die
steuerrechtlich als eigenständig betrachtet werden oder als eigene
juristische Person gelten. Ein Beispiel für eine Organisation im
Privatsektor wäre eine Aktiengesellschaft, Personengesellschaft oder
ein Trust, ausgenommen alle Tochtergesellschaften und angeschlossene
Unternehmen der Organisation, die eine eigene Steuernummer oder
Firmenregistrierungsnummer aufweisen. Ein Beispiel im öffentlichen
Sektor wäre ein spezielles Regierungsorgan oder eine Kommunalbehörde.

Auch wenn die Lizenzbestimmungen für eine Komponente sie dazu
berechtigen, die Komponente zu verteilen, dürfen Sie bei der
Verteilung der Komponente keine Novell-Marken und -Logos verwenden,
unabhängig davon, ob die Komponente Novell-Marken enthält oder nicht.

ANDERE LIZENZBESTIMMUNGEN UND -EINSCHRÄNKUNGEN

Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und Abkommen der
Vereinigten Staaten ("USA") und anderer Länder geschützt und
unterliegt den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Sie erwerben
lediglich eine Lizenz der Software, nicht die Software selbst.

Die Software kann mit anderen Softwareprogrammen gebündelt sein
("gebündelte Programme"). Ihre Lizenzrechte in Bezug auf gebündelte
Programme , denen gesonderte Lizenzbestimmungen beiliegen, werden
durch diese Bestimmungen festgelegt; nichts in dieser Vereinbarung
kann die Rechte und Pflichten, die Sie gemäß diesen Lizenzbestimmungen
haben bzw. die Bedingungen, denen Sie gemäß diesen Lizenzbestimmungen
unterliegen, einschränken, begrenzen oder anderweitig beeinflussen.

Novell behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich
gewährt werden. Sie sind nicht berechtigt: (1) die Software
zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu
disassemblieren, außer höchstens in dem Umfang, wie das anwendbare
Gesetz oder die Lizenzbestimmungen, die der betreffenden Komponente
der Software beiliegen, dies zulassen, oder (2)die Software bzw. Ihre
Lizenzrechte gemäß dieser Vereinbarungen ganz oder teilweise zu
übertragen.

WARTUNG UND SUPPORT

Novell unterliegt keiner Verpflichtung, Wartung oder Support für die
Software bereitzustellen.

EIGENTUMSRECHTE

Es werden Ihnen keine Eigentumsrechte an der Software
übertragen. Novell und/oder dessen Lizenzgeber besitzen und behalten
sich alle Anrechte auf geistiges Eigentum in der Software vor; dies
gilt auch für alle Anpassungen oder Kopien. Sie erwerben lediglich
eine Lizenz zur Verwendung der Software.

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

Novell garantiert für neunzig (90) Tage ab Kaufdatum bzw. ab dem Datum
des Herunterladens, dass (1) alle Datenträger, auf denen die Software
ausgeliefert wird, frei von physischen Fehlern sind; und (2) die
Software im Wesentlichen der Begleitdokumentation der Software
entspricht. Wenn Sie innerhalb von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum die
defekten Teile an Novell zurückgeben oder Novell über die Abweichung
der Software von der Begleitdokumentation informieren, kann Novell
nach eigenem Ermessen die Korrektur der Abweichung oder eine
Rückerstattung der von Ihnen geleisteten Lizenzgebühren für die
Software veranlassen. Durch missbräuchliche Verwendung oder
unautorisierte Modifizierung der Software verliert diese
Gewährleistung ihre Gültigkeit. DIE OBEN GENANNTE GEW\ÄHRLEISTUNG
STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSANSPRUCH DAR UND
ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNGEN. (Die oben genannte Gewährleistung gilt nicht für
kostenlos bereitgestellte Software. SOLCHE SOFTWARE WIRD IN DER
VERFÜGBAREN FORM UND OHNE JEGLICHE GARANTIEN BEREITGESTELLT.)
 
DIE SOFTWARE WURDE NICHT FÜR DIE VERWENDUNG ODER DIE VERTEILUNG MIT
ONLINE-STEUERUNGSHARDWARE IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN, FÜR DIE
STÖRUNGSSICHERER BETRIEB ERFORDERLICH IST, ENTWICKELT, HERGESTELLT
ODER KONZIPIERT, BEISPIELSWEISE FÜR DEN BETRIEB VON
KERNENERGIEANLAGEN, FLUGNAVIGATION, KOMMUNIKATIONS- ODER
STEUERUNGSSYSTEMEN, LEBENSERHALTENDEN GERÄTEN, WAFFENSYSTEMEN ODER FÜR
ANDERE VERWENDUNGSZWECKE, BEI DENEN SOFTWARE-AUSFÄLLE DIREKT ZU TOD,
PERSONENSCHÄDEN ODER SCHWEREN PHYSISCHEN- ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN
KÖNNEN.

DIE SOFTWARE IST NUR MIT BESTIMMTEN COMPUTERN UND BETRIEBSSYSTEMEN
KOMPATIBEL. BEI NICHTKOMPATIBLEN SYSTEMEN WIRD KEINE GEWÄHRLEISTUNG
FÜR DIE SOFTWARE ÜBERNOMMEN. Informationen zur Kompatibilität erhalten
Sie von Novell oder von Ihrem Händler.

Nicht-Novell-Produkte. Die Software kann andere Softwareprogramme
enthalten oder mit Hardware oder anderen Softwareprogrammen gebündelt
sein, die von einem anderen Lizenzgeber als Novell lizenziert oder
verkauft werden. NOVELL ÜBERNIMMT FÜR PRODUKTE, DIE NICHT VON NOVELL
ENTWICKELT WURDEN, KEINE GEWÄHRLEISTUNG. ALLE DERARTIGE PRODUKTE
WERDEN IN DER VERFÜGBAREN FORM (OHNE MÄNGELGEWÄHR) BEREITGESTELLT. EIN
GARANTIE-SERVICE FÜR NICHT-NOVELL-PRODUKTE STEHT GEGEBENENFALLS VOM
LIZENZGEBER DES PRODUKTS GEMÄSS DER ZUTREFFENDEN LIZENZGEBERGARANTIE
ZUR VERFÜGUNG.

SOWEIT GESETZLICH NICHT ANDERS VORGESCHRIEBEN, WEIST NOVELL ALLE
IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH ALLER GEWÄHRLEISTUNGEN
HINSICHTLICH MARKTGÄNGIGKEIT, EIGENTUMSRECHTEN, NICHTVERLETZUNG ODER
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ZURÜCK. NOVELL LEISTET KEINE
GARANTIEN, ERKLÄRUNGEN ODER ZUSAGEN, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER
BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG FESTGELEGT SIND. NOVELL ÜBERNIMMT KEINE
GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN GENÜGT
ODER UNTERBRECHUNGSFREI IN BETRIEB SEIN KANN. Manche Rechtsprechungen
lassen bestimmte Haftungsausschlüsse und
Gewährleistungseinschränkungen nicht zu, sodass manche der oben
stehenden Bestimmungen für Sie möglicherweise nicht gelten. Durch
diese beschränkte Gewährleistung werden Ihnen bestimmte Rechte
erteilt; außerdem können noch andere Rechte für Sie gelten, die von
Rechtsordnung zu Rechtsordnung variieren.

HAFTUNGSEINSCHRÄNKUNG

(a) Folgeschäden. NOVELL ODER DESSEN LIZENZGEBER, TOCHTERUNTERNEHMEN
ODER MITARBEITER HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE,
MITTELBARE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, RECHTSBRUCH, ÖKONOMISCHE ODER
VERSCHÄRFTE SCHADENSERSATZFORDERUNGEN JEGLICHER ART, DIE DURCH DIE
VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DIE UNFÄHIGKEIT, DIESE ZU VERWENDEN,
VERURSACHT WURDEN, EINSCHLIESSLICH GEWINNVERLUST, ENTGANGENE GESCHÄFTE
ODER DATENVERLUST, JEDOCH NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, SELBST WENN AUF DIE
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

(b) Direkte Schäden. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON
NOVELL FÜR DIREKTE SCHÄDEN AN EIGENTUM ODER PERSONEN (OB IN EINEM
EINZELFALL ODER EINER SERIE VON FÄLLEN) DEN 1,25-FACHEN WERT DES VON
IHNEN ENTRICHTETEN KAUFBETRAGS FÜR DIE SOFTWARE, AUS DER EIN SOLCHER
ANSPRUCH ENTSTANDEN IST [ODER 50 US-DOLLAR, WENN SIE DIE SOFTWARE
KOSTENLOS ERHALTEN HABEN].  Die oben genannten Ausschlüsse und
Einschränkungen gelten nicht bei Forderungen in Verbindung mit Tod und
Personenschaden. Bei Rechtssystemen, die den Ausschluss oder die
Einschränkung von Entschädigungen nicht zulassen, ist die Haftung von
Novell auf den im Rahmen des geltenden Rechts maximal zulässigen
Umfang beschränkt bzw. ausgeschlossen.

Allgemeine Bestimmungen

Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie die
Software rechtmäßig erwerben, und wird automatisch aufgehoben, wenn
Sie gegen eine der Bestimmungen verstoßen. Nach Aufhebung dieser
Vereinbarung müssen Sie das Original und alle Kopien der Software
zerstören oder an Novell zurückgeben und die Software aus Ihren
Systemen löschen.

Benchmark-Test.  Diese Benchmark-Test-Einschränkung ist für Sie
relevant, wenn Sie Softwarehersteller sind oder die Software im
Auftrag oder im Namen eines Softwareherstellers testen.  Ohne die
vorherige schriftliche Zustimmung von Novell, die nicht
ungerechtfertigterweise verweigert werden kann, sind Sie nicht
berechtigt, die Ergebnisse eines Benchmark-Tests dieser Software
Dritten bekannt zu geben oder zu veröffentlichen. Wenn Sie Hersteller
von Produkten sind, die eine ähnliche Funktionsweise wie die Software
aufweisen oder Konkurrenzprodukte der Software sind ("ähnliche
Produkte"), oder wenn Sie im Auftrag eines solchen Herstellers handeln
und Benchmark-Informationen zur Software veröffentlichen oder bekannt
geben und damit gegen diese Einschränkung verstoßen, ist Novell
ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in der
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung des ähnlichen Produkts und zusätzlich
zu allen anderen eventuellen Rechtsansprüchen berechtigt,
Benchmark-Tests an den ähnlichen Produkten durchzuführen und die
Benchmark-Informationen zu veröffentlichen; außerdem bestätigen Sie
hiermit, dass Sie berechtigt sind, Novell dieses Recht einzäumen.

Übertragung. Diese Vereinbarung darf ohne vorherige schriftliche
Genehmigung von Novell nicht übertragen oder abgetreten werden.

Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen
des Bundesstaates Utah, USA. Jede mit dieser Vereinbarung in
Zusammenhang stehende Rechtssache kann nur an Gerichten der
zuständigen Gerichtsbarkeit des Bundesstaates Utah verhandelt
werden. Wenn jedoch das Land, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben,
ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen
Freihandelszone (EFTA) ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen
dieses Landes und jede Rechtssache kann ausschließlich an einem
Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit dieses Landes verhandelt
werden.

Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung sowie die
Aufrüstungs-/Zusatzvereinbarung (falls zutreffend) legen die gesamte
Vereinbarung zwischen Ihnen und Novell fest und können nur in einem
von beiden Parteien unterschriebenen Schriftstück geändert
werden. KEIN LIZENZGEBER, VERTEILER, FACHHÄNDLER, HÄNDLER,
WIEDERVERKÄUFER VERTRETER ODER MITARBEITER IST BERECHTIGT, DIESE
VEREINBARUNG ZU ÄNDERN ODER ERKLÄRUNGEN ODER ZUSAGEN ABZUGEBEN, DIE
VON DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ABWEICHEN ODER DEN
BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG HINZUGEFÜGT WERDEN.

Verzichtserklärung. Eine Verzichtserklärung für die in dieser
Vereinbarung festgehaltenen Rechte kann nur in Form eines von einem
entsprechend berechtigten Vertreter der zu bindenden Partei
unterschriebenen Schriftstücks rechtsgültig abgegeben werden. Der
Verzicht auf ein zuvor oder derzeit gültiges Recht, das auf
Vertragsbruch oder Nichterfüllung zurückzuführen ist, kann nicht als
Verzicht auf zukünftige Rechte unter dieser Vereinbarung betrachtet
werden.

Trennbarkeit. Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder
nicht durchsetzbar, so wird diese Bestimmung im notwendigen Umfang
ausgelegt, beschränkt, geändert oder notfalls aufgehoben, um die
Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit dieser Bestimmung zu
beseitigen; die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben
unberührt.

Einhaltung der Exportbestimmungen.  Jede natürliche oder juristische
Person, die Produkte von Novell auf irgendeine Weise direkt oder
indirekt exportiert oder reexportiert (elektronische Übertragung
eingeschlossen), ist gemäß den US-Exportverwaltungsbestimmungen und
den Gesetzen der betroffenen Länder dafür in vollem Umfang
verantwortlich.  Novell übernimmt keinerlei Verantwortung oder
Haftung, wenn Sie die erforderlichen Exportgenehmigungen nicht
einholen.  Der Erhalt einer Genehmigung ist von den technischen
Eigenschaften des Artikels, vom Bestimmungsort, von der Endanwendung,
vom Endbenutzer sowie von den anderen Aktivitäten des Endbenutzers
abhängig.  Insbesondere dürfen keine Produkte von Novell in Länder
oder an Endbenutzer exportiert werden, die einem Embargo oder anderen
Einschränkungen unterliegen.  Informieren Sie sich auf der Webseite
des Bureau of Industry and Security und bei anderen Quellen, bevor Sie
Novell-Produkte aus den USA exportieren, und machen Sie sich mit den
gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer vertraut, bevor Sie Produkte
von Novell reexportieren.  Diese Bestimmung bleibt selbst nach Ablauf
oder vorzeitiger Aufhebung dieser Vereinbarung gültig.  Weitere
Informationen zum Export von Novell-Software entnehmen Sie bitte der
Exportmatrix für Novell-Software.  Eine Kopie können Sie unter
http://www.novell.com/info/exports/ herunterladen oder in Ihrem
Novell-Büro vor Ort erhalten.

Eingeschränkte Rechte der US-amerikanischen Regierung. Die Verwendung,
Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung der Vereinigten
Staaten unterliegt den Einschränkungen in FAR 52.227-14 (Juni 1987)
Alternate III (Juni 1987), FAR 52.227-19 (Juni 1987), or DFARS
252.227-7013 (b)(3) (Nov 1995) bzw. den jeweiligen
Nachfolgebestimmungen. Vertragsgeber/Hersteller ist Novell, Inc., 1800
South Novell Place, Provo, Utah 84606.

Sonstiges. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausdrücklich
ausgeschlossen.

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Novell, das "N"-Logo und SUSE LINUX sind eingetragene Marken von
Novell, Inc., und openSUSE und das SUSE "Geeko"-Logo sind Marken von
Novell, Inc., in den Vereinigten Staaten und in anderen Ländern. Linux
ist eine eingetragene Marke von Linus Torvalds.
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